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Automatisierte Toranlagen von Hörmann und Co – Regelmäßige Überprüfung schützt

Bild: © Jupiterimages/liquidlibrary/Thinkstock

Viele Eigenheimbesitzer nutzen mittlerweile die Vorteile elektrischer Toranlagen. Besonders praktisch sind Garagentore, die sich auf Knopfdruck öffnen und schließen lassen. Allerdings ist vielen Hauseigentümern nicht klar, dass sie diese Tore auch regelmäßig warten müssen und im Schadensfall haften. Ein Tor-Check schafft Sicherheit und bewahrt vor unangenehmen Folgen.

Die Verkehrssicherungspflicht für Hausbesitzer

Wer ein Eigenheim besitzt, ist für dessen ordnungsgemäßen und betriebssicheren Zustand verantwortlich. Gesetzlich geregelt ist das im Rahmen der sogenannten Verkehrssicherungspflicht. Kommt es aufgrund einer Verletzung zu einem Schadensfall, dann können Schadensersatzansprüche gegen die verkehrssicherungspflichtige Person geltend gemacht werden. Betreiben Hausbesitzer also elektrisch angetriebene Garagentore, wie sie zum Beispiel die Firma HÖRMANN anbietet, dann müssen diese regelmäßig gewartet und überprüft werden.

Der regelmäßige Tor-Check für mehr Sicherheit

Der Industrieverband Tore, Türen, Zargen hat eine Verbandsrichtlinie entwickelt, in der die Pflichten des Betreibers von Torsystemen zusammengefasst sind. Die Anforderungen beziehen sich sowohl auf hand- als auch auf kraftbetriebene Toranlagen. Folgende Pflichten des Eigentümers sind dort im Einzelnen genannt:

  • Der Betreiber einer Toranlage trägt die volle Verantwortung für deren sicheren Betrieb.
  • Der Betreiber ist rechtlich verpflichtet, die Toranlage in verkehrssicherem Zustand zu erhalten. Dies gilt für private wie gewerbliche Anlagen gleichermaßen.
  • Ältere Toranlagen müssen auf den neuesten Stand der Technik gebracht werden. Der oft als Argument genannte Bestandschutz greift in diesem Fall nicht.

Im Schadensfall haftet der Betreiber

Moderne Garagentore von HÖRMANN und anderen Anbietern sind auf dem aktuellen Stand der Technik und damit auch mit allen erforderlichen Sicherheitskomponenten ausgestattet. Damit das so bleibt, ist eine regelmäßige Wartung und Pflege erforderlich. Erfolgt diese nicht, können auch eine bestens ausgerüstete Anlage oder elektrische Sensoren zur Gefahrenquelle für das Umfeld werden. Besonders für Kinder und ältere Menschen besteht ein hohes Risiko. Kommt eine Person zu Schaden, weil das Garagentor nicht nach den gesetzlichen Regelungen in Stand gehalten ist, dann haftet in vollem Umfang der Betreiber – der Geschädigte kann Schadensersatzansprüche geltend machen. Vermieden werden kann dieses Risiko zum Beispiel mit einem Wartungsvertrag. Dieser bildet in Zusammenhang mit den jeweiligen Wartungsprotokollen den idealen Nachweis für den ordnungsgemäßen Zustand der Anlage.