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Der moderne Treppenlift

Wenn sowohl die Wohnung als auch der/die jeweilige/n Bewohner mit dem Begriff „alt“ bezeichnet werden könnten, ergibt sich folgendes Problem: Häuser und Wohnungen, die anno dazumal erbaut wurden, entsprechen nicht den heutigen Standards der Barrierefreiheit. Steile Treppen können dann zu einer unüberwindbaren Hürde werden. Die Lösung ist ein Treppenlift!

Die Erhöhung der Lebensqualität

Wenn die eigene Mobilität nachlässt, nimmt die Lebensqualität automatisch ab. Viele Menschen, die altersbedingt oder durch eine anderweitige körperliche Einschränkung nicht mehr ohne Anstrengungen die Stufen erklimmen können, greifen auf einen Treppenlift zurück. Die korrekte Bezeichnung für dieses praktische Hilfsmittel ist eigentlich „Treppenschrägaufzug“ – entsprechende Angebote finden unsere Leser zum Beispiel hier. Obwohl die Lifte eine sehr individuelle Angelegenheit sind und nicht selten dem Benutzer und der jeweiligen Treppe angepasst werden müssen, besteht durchaus die Möglichkeit, ein solches Gerät für weniger Geld gebraucht zu erstehen oder nur für eine befristete Zeit einbauen zu lassen. Fernerhin gibt es unter Umständen die Möglichkeit, den Treppenlift durch Fördermittel mitzufinanzieren. Was das betrifft, sollte man sich ganz einfach bei den verantwortlichen Rehabilitationsträgern informieren. Im Übrigen gibt es ganz unterschiedliche Varianten, die auf die Bedürfnisse grundverschiedener Menschen zugeschnitten sind. Wer im Rollstuhl sitzt, profitiert wohl am ehesten von einem Plattformlift. Entsprechende Modelle finden sich zum Beispiel auch besonders häufig an den Treppenaufgängen von Krankenhäusern. Der Rollstuhlfahrer braucht bei diesen Modellen nicht aufwendig umgesetzt werden und benötigt zudem auch nicht in jedem Stockwerk einen eigenen Rollstuhl. Man kann indes ganz einfach auf die Plattform auffahren und so zur nächsten Etage transportiert werden. Die Sitz- und Stehlifte sind optimal für Personen mit vergleichsweise geringen Einschränkungen. Wem einfach das Treppensteigen Probleme bereitet, der ist mit dieser Variante bestens beraten. Dann gibt es noch den sogenannten Hublift, der allerdings nicht für lange Wendeltreppen, sondern lediglich für kleinere Treppen oder Vorsprünge gedacht ist. Man fährt auch nicht am Treppengeländer entlang, sondern wird senkrecht nach oben gehoben.

Die Zuschussfinanzierung

Wie oben bereits kurz angerissen, kann unter gewissen Umständen die Anschaffung des Treppenschrägaufzugs bezuschusst werden. Beispielsweise könnte die Pflegeversicherung einspringen, wenn der Nutzer in die „Pflegestufe 1“ eingeordnet wird. Wenn ein Unfall Schuld an der physischen Unzulänglichkeit ist und der Geschädigte auf Gelder der Berufsgenossenschaft oder der Bundeswehr hoffen darf, springt in vielen Fällen das zuständige Versorgungsamt in die Bresche. Unter ganz bestimmten Voraussetzungen können die Kosten für einen Treppenschrägaufzug als „außergewöhnliche Belastung“ auch steuerlich geltend gemacht werden. In jedem Fall sollte man sich vor der Anschaffung eines entsprechenden Gerätes eingehender informieren!